Frank Frahm

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Wertverbesserung "Haftpflichtschaden"
Im Schadengutachten werden Abzüge gemacht, für unreparierte Vorschäden, die im Rahmen der Unfallreparatur mit repariert werden. Im Haftpflichtschaden Abzug für "Wertverbesserung", im Kaskoschaden lt. AKB "Neu für Alt Abzug".
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